Vertragsmodelle

Die Abwasserreinigung erfordert heute in einem hohen Maße Fachkompetenz der Mitarbeiter und die Bereitstellung und Unterhaltung der notwendigen Infrastruktur. Das Niedersächsische Wasserhaushaltsgesetz erlaubt den Kommunen die hoheitliche Aufgabe der Abwasserreinigung durch Dritte ausführen zu lassen. Trotz der Vergabe der Dienstleistung "Abwasserreinigung" bleibt die kommunale Selbstbestimmung aufrecht erhalten. Seit 1991 ist EWE im Bereich der Abwasserreinigung für Kommunen tätig. Hierbei bieten wir verschiedene Vertragsmodelle an, welche jeweils ganz eigene Vorteile aufweisen.